Wie mit allen Versicherungen und abgeschlossenen Verträgen sollte die Krankenkasse regelmäßig auf den Prüfstand kommen. Ein Wechsel kann für die gesetzliche und privat Versicherten erfolgen.
Für die meisten Menschen bedeutet das neue Jahr 2023 wieder einmal eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Klammheimlich wurde von vielen Krankenkassen die Zusatzbeiträge für den 1. Januar 2023 erhöht. Die Mitteilung der Erhöhung wurde abgeschafft. Die Versicherer erwartet eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte. Dies kann schnell einmal über 200 Euro Mehrausgaben im Jahr bedeutet. Ein Krankenkassenvergleich kann jetzt interessant werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Arbeitnehmer bis zu einem Jahresgehalt von 64.350 Euro sind in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl pflichtversichert.
- Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen bestimmte Basisleistungen wie Arztbesuche sowie Krankenhausaufenthalte zu bezahlen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche zusätzliche Leistungen an.
- Gesetzlicher Krankenkassenwechsel ist unkompliziert möglich.
- Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Antragsteller ablehnen.
Der Wechsel der Krankenkasse
Zum 1. Januar 2021 kam es zu einer gesetzlichen Veränderung. Die Kündigung der alten Krankenkasse ist nicht mehr notwendig. Mit der Antragstellung an die neue Krankenkasse wird der Beitritt automatisch erklärt. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.
Bei einem Krankenkassenwechsel ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu beachten. Die ausgewählte neue Krankenkasse achtet auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die neue Krankenkasse teilt dem Antragsteller die Wechselfrist mit.
Eine Bindung an die neue Krankenkasse erfolgt für 12 Monate. Anschließend wäre wieder ein Wechsel möglich. Ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, falls die neue Krankenkasse ihren bisherigen Zusatzbeitrag erhöht. Demzufolge kann aktuell bei den Krankenkassen, welche ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2023 erhöhen, eine Sonderkündigung stattfinden. Wer jetzt eine Krankenkasse ohne Erhöhung des Zusatzbeitrages findet, kann unter Umständen Geld sparen.
Die eigene Krankenkasse unter die Lupe nehmen
Eine Erhöhung des Beitrages ist immer ein idealer Zeitpunkt, um seine Krankenkasse bezüglich der Leistungen und des zu zahlenden Beitrages unter die Lupe zu nehme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen stellt sich der Wechsel in aller Regel als einfach dar.
Bei den freiwillig Versicherten in der privaten Krankenkasse ist ein Wechsel nicht immer einfach. Für das Alter werden Rückstellungen vorgenommen, welche bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung verloren gehen. Zudem ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung fast nicht möglich.
Mit dem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber können die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer sofort die Krankenkasse wechseln. Eine Frist muss nicht eingehalten werden.
Der vereinfachte Wechsel der Kasse
Mit dem Jahr 2021 findet der unbürokratische und zumeist papierlose Wechsel der Krankenkasse statt. Die Krankenkasse bezüglich der Leistungen und des Beitrages unter die Lupe zu nehmen, sollte durchaus einmal im Jahr stattfinden. Die Kündigungszeit verkürzte sich seit dem Jahr 2021 von 18 auf 12 Monate.
Alles wird teurer und es ist für 2023 kein Ende in Sicht. Allein dieser Grund reicht aus, sich gut zu informieren, zu recherchieren und ggf. noch im Jahr 2022 seine Krankenkasse über das Sonderkündigungsrecht zu kündigen und zu wechseln.
Fazit: Bequemlichkeit kann teuer sein. Der Krankenkassenwechsel war selten so leicht und so schnell möglich, wie seit dem Jahr 2021. Die Krankenkassenauswahl in Deutschland ist groß. Mit Vergleichsportalen kann der erste Eindruck schon ein klares Bild geben. Jedoch sollte nicht nur auf den Beitrag geachtet werden.
Die entsprechenden Leistungen sollten explizit verglichen werden, um dann nicht durch die Hintertür beim Arzt direkt verschiedene liebgewonnene Leistungen, welche bisher im Beitrag inkludiert waren zu bezahlen. Alle Aspekte gehören in die Waagschale geworfen, um dann eine Entscheidung zu treffen. Im Zweifelsfall hilft eine Beratung.
Quellen:
eigene Recherche des Autors
www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassenwechsel
www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/kassenwahlrecht-ab-2021-2092950?tkcm=aaus