Einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung möchte man lieber bleiben, oder? Nicht überall ist das der Fall und somit sollte es Wege geben, die zurück in die gesetzliche Krankenversicherung führen. Im Dschungel der Bürokratie ist das nicht immer einfach, denn ein unüberlegter Wechsel kann nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv werden. Was beim Rückgang in die gesetzliche Krankenversicherung jedenfalls zu beachten ist und welche Möglichkeiten es für den Wechsel gibt, zeigt der nachfolgende Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Veränderungen in der Lebens- oder Einkommenssituation können Gründe für den Rückgang in die gesetzliche Krankenversicherung sein.
- Ein Aufenthalt im Ausland oder die Meldung der Arbeitslosigkeit kann beim Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung helfen.
- Durch eine Anpassung und Kostensenkung in der privaten Krankenversicherung kann der Rückgang in die Gesetzliche umgangen werden.
Voraussetzung für die Rückkehr
Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselt, kann nicht einfach zurückwechseln. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren die günstigen Beitragssätze der privaten Krankenversicherung nutzen und im Alter wieder in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, den Rechtsschutz wiederherzustellen. Sie hängen davon ab, ob der Versicherte angestellt, selbstständig, von der Versicherungspflicht befreit oder mindestens 55 Jahre alt ist.
Warum in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Privatpatienten denken meist erst dann über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach, wenn ihre private Versicherung sehr teuer wird. Es kann auch sein, dass sich das Einkommen oder die familiäre Situation geändert hat, sodass es nicht mehr möglich ist, weiterhin privat krankenversichert zu sein. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bringt oft finanzielle Vorteile mit sich. Diese ist in der Regel billiger und deckt ebenso ein breites Spektrum an Leistungen ab. So ist es beispielsweise auch in der gesetzlichen Krankenversicherung machbar, versicherungspflichtige Kinder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr in der Familienversicherung mitversichern zu lassen.
Ist die Entscheidung gefallen, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, gibt es ein paar Schlupflöcher, die bei einer Wiederaufnahme helfen können. So kann der Versicherungsschutz beispielsweise günstiger sein, wenn gut verdienende Arbeitnehmer bei der Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbetrag zahlen. Der Grund dafür ist, dass die Krankenversicherungsprämien einkommensabhängig sind. Die Berechnung der Prämien für die private Krankenversicherung ist jedoch unabhängig vom Gehalt.
Tipps zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Wenn alle Stricke reißen und der Rückgang nicht umgehend gewährt wird, gibt es folgende alternative Möglichkeiten:
- Expertengespräch
- Arbeitslosigkeit
- Aufenthalt im Ausland
Der Gesetzgeber ändert im Wesentlichen nichts am Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Daher ist es für viele Versicherte schwierig einzuschätzen, ob ein Rückgang gesichert werden kann. Privatversicherte sollten sich daher zur Klärung ihrer individuellen Situation an einen Versicherungsfachmann wenden.
Ein wenig dankbarer Schritt ist die Meldung der Arbeitslosigkeit. Angestellt und Selbstständige können sich über das Arbeitsamt arbeitslos melden und werden damit automatisch gesetzlich krankenversichert.
Alternativ ist es möglich, den Heimatort zu verlassen oder in einem anderen Land zu arbeiten, das eine europäische Krankenversicherungspflicht vorweist. Je nach Kündigungsfrist muss in dieser Zeit der Vertrag bei der privaten Krankenversicherung gekündigt werden und man sich bei der örtlichen Krankenkasse versichern lassen. Nach mindestens 12 Monaten ist es möglich, innerhalb der nächsten drei Monate nach der Rückkehr erneut in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Anpassung der privaten Versicherungsleistung statt Rückkehr
Wer sich weiter privat krankenversichern muss, weil es nicht möglich ist, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, kann die Beitragshöhe durch bestimmte Maßnahmen senken. Zum Beispiel kann der Anbieter gewechselt werden, der die gleiche Leistung zu einem günstigeren Preis bietet. Der letzte Schritt ist der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Diese Leistungen sind im Regelfall nicht teurer als die gesetzlichen Höchstsätze in der Krankenversicherung.
Wer lieber zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, wird nicht nur mit Nachteilen konfrontiert. Vielmehr gibt es Schlupflöcher, die den Übertritt erneut zu ermöglichen und dazu verhelfen, im Alter trotzdem kostengünstig versichert zu sein.